Navigation überspringen Sitemap anzeigen

Krankenbeobachtung im Rahmen der ambulanten Intensivpflege

Sicherheit durch professionelle Überwachung

Die Arigato-Intensivpflege GmbH mit Sitz in Erkelenz ist auf die Krankenbeobachtung im Rahmen der ambulanten Intensivpflege gemäß § 37 Abs. 2 SGB V spezialisiert. Unsere qualifizierten Pflegefachkräfte überwachen rund um die Uhr den Gesundheitszustand von Menschen mit einem erhöhten Risiko für lebensbedrohliche Komplikationen – direkt im häuslichen Umfeld.

Ziel der Krankenbeobachtung ist es, Veränderungen frühzeitig zu erkennen, medizinisch-pflegerisch darauf zu reagieren und somit vermeidbare Krankenhauseinweisungen zu vermeiden. Dies trägt wesentlich zur Erhöhung der Lebensqualität, Sicherheit und Selbstbestimmung unserer Patientinnen und Patienten bei.

Welche Leistungen umfasst die Krankenbeobachtung?

Unsere Leistung geht über die technische Überwachung hinaus: Wir verbinden pflegewissenschaftliche Expertise mit strukturierter Dokumentation und aktiver Intervention. Zu unseren Maßnahmen im Bereich Krankenbeobachtung zählen:

  • kontinuierliche Überwachung der Vitalfunktionen: Atmung, Puls, Blutdruck, Temperatur und Bewusstseinslage
  • strukturierte Dokumentation aller Beobachtungen und gesundheitlichen Veränderungen
  • sofortige Reaktion auf kritische Veränderungen und Einleitung geeigneter Maßnahmen
  • systematische Vitaldatenanalyse mit definierten Reaktionsprotokollen
  • medizinisch-pflegerische Interventionen durch qualifiziertes Fachpersonal – auch nachts und an Wochenenden
  • individuelle Beobachtungszeiträume nach Indikationsstellung, gemäß aktueller BSG-Urteile und G-BA-Richtlinien
  • transparente Kommunikation mit behandelnden Ärztinnen und Ärzten sowie Angehörigen
  • Kombination aus apparativem Monitoring und klinischer Einschätzung zur ganzheitlichen Beurteilung

Häufig gestellte Fragen zur Krankenbeobachtung (FAQ)

Was versteht man unter der Krankenbeobachtung?

Die Krankenbeobachtung umfasst eine kontinuierliche Überwachung des Gesundheitszustands durch Pflegefachkräfte zur frühzeitigen Erkennung und Vermeidung von Komplikationen.

Wer hat Anspruch auf eine Krankenbeobachtung?

Anspruch besteht bei einem ärztlich bestätigten Risiko für akute Verschlechterungen, z. B. bei Beatmung, neurologischen Erkrankungen oder instabilen Vitalwerten.

Was unterscheidet die Krankenbeobachtung von der technischen Überwachung?

Im Gegensatz zur rein apparativen Kontrolle basiert die Krankenbeobachtung auf der fachlichen Einschätzung und sofortiger pflegerischer Reaktion durch qualifiziertes Personal.

Wird die Krankenbeobachtung von der Krankenkasse bezahlt?

Ja, bei entsprechender medizinischer Indikation wird die Leistung gemäß § 37 Abs. 2 SGB V von der Krankenkasse übernommen. Wir unterstützen beim Antrag und der Abrechnung.

Wir freuen uns auf das offene Gespräch mit Ihnen und beraten Sie ausführlich.

Unsere Pflegefachkräfte handeln mit Verantwortung und Weitblick

Die Krankenbeobachtung liegt bei unserem Intensivpflegedienst ausschließlich in den Händen examinierter Pflegefachkräfte. Wir setzen keine Laien oder Pflegehelfer ein. Dadurch stellen wir sicher, dass jede Veränderung des Gesundheitszustandes professionell bewertet und gezielt behandelt werden kann. Unser Ansatz schafft Vertrauen, schützt vor Notfallsituationen und ermöglicht ein sicheres Leben im eigenen Zuhause.

Zum Seitenanfang